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Logik: Ihr Fehlgebrauch in Medizin und Justiz

Erstellt von r.ehlers am Dienstag 12. Mai 2015

-de.wikipedia.org-

Gregor Reisch, Die Logik präsentiert ihre zentralen Themen“, Margarita Philosophica, 1503/08 

 

Die Logik in der Philosophie und im wahren Leben

Für uns Menschen, die sich ihrer Existenz bewusst sind, ist es unerlässlich wichtig, unseren Verstand bei aller Problemlösung zu benutzen. Wir wissen zwar, dass wir – auch auf absehbare Zeit hin – nicht in der Lage sind, alle Phänomene der Welt rational zu erfassen, sodass wir ergänzend auch unser Gefühl und unsere Intuition zum besseren Erfassung der Welt einzusetzen. Selbst auf einen Glauben lassen wir uns manchmal ein.

Nur eines tun wir mit gesunden Sinnen nicht:

Wir lösen keine Probleme gegen unser besseres Wissen!

Es gibt daher eigentlich keinen Widerspruch zwischen der  – universitären –  Standardmedizin und der alternativen Medizin. Was jedenfalls an Wissen wirklich gesichert ist, kann bei richtiger Betrachtung nicht auf alternativen Wegen besser gewusst sein. Und was überhaupt nicht richtig gewusst ist, sollen wir nicht als gesichert behandeln.

Das Problem liegt bei der heutigen „orthodoxen“ Medizin. Sie behauptet Wissen, wo es nur ungesicherte Annahmen gibt. In ihrem Interesse ist die kommerzielle Bewerbung aller nicht von der Medizinwissenschaft förmlich anerkannten Produkte und Wege verboten. Geregelt wird dies durch die dritte Gewalt, die mit der Rechtswissenschaft auch beileibe keine exakte wissenschaftliche Basis hat.

 

Der Fehlgebrauch der Logik in der Medizin

Die Fachzeitschriften in aller Welt füllen sich täglich mit neuen Studienergebnissen. Regelmäßig ist es so, dass ohne dass die Fragestellungen ausreichend thematisiert worden wären,  einzelne Fragen aufgebaut werden. Es werden dann studienhalber einzelne Ursachen genommen und es wird beobachtet, welche Wirkungen ihnen folgen. Da genügt fast durchweg ein einzelner Aspekt eines Problems, eine Methode der Betrachtung und jedwedes vereinzelte Ergebnis, das festzustellen ist, um zu einem verkäuflichen Medizinprodukt zu kommen.

Ist das nicht doch eine logisch zulässige kausale Schlussfolgerung? Es folgt doch nachweiselich eine Wirkung auf eine Ursache! Sie ist aber nur dann logisch richtig, wenn sicher ist, dass es nur den einen Aspekt des Problems gibt. der zum Untersuchungsgegenstand gemacht wurde. Die Logik verlangt, dass gesichert ist, dass nicht andere Methoden der Betrachtung zu anderen Ergebnissen führen.Es gibt in der Natur aber nur eine begrenzte Zahl von monokausalen Wirkzusammenhängen. Besonders in der Biologie greifen so viele verschiedene ursächlich Einflüsse ineinander, dass nur selten einfache Ursachen direkt und komplett alle aus ihnen sich ergebenden Wirkungen erklären können. Angriffe von außen, etwa durch Parasiten, erkären Schäden im Körper, die ausbleiben, wenn wir die Parasiten los werden. Manche Mangelerkrankungen wie die Krankheit Skorbut, die nur entsteht, wenn Vitamin C im Körper fehlt und verschwindet, wenn es wieder da ist, gehören auch zu diesen wenigen simplen Phänomenen. Sonst sind die Wege der gesunheitlichen Beeinflussung so komplex wie die unvorstellbar miteinander verknüpften Prozesse im menschelichen Körper, Gemüt und Geist.

Dort wo wie meist die verschiedensten Einflüsse erst ein Problem erzeugen wie z.B. bei der Adipositas ist es fast irrelevant, einzelne Ursachenketten zu betrachten. Es ist dann fast irre zu betonen, dass sie irgendwie Teil der eigentlich benötigten Gesamtlösung sind.So  sind die meisten der wissenschaftlichen Studien gestrickt: Es wird festgestellt, dass die erhöhte Gabe von Substanz X statistisch gesehen zu etwa 12 % weniger Todesfällen geführt hat oder im Durchschnitt eine gewisse Zeit länger leben lässt.

Im heutigen Gesundheitssystem wird ganz stur danach gefragt, ob solche einzelne Ursachen gesetzt werden, die nachweislich einzelne positive Wirkungen haben, auch wenn das Gesamtproblem, das viel komplexer ist, überhaupt nicht gelöst wird. Dies ist nach logischem Verständnis aber kein richtiges Herangehen. Es hat ja auch nicht den in Wahrheit erstrebten Erfolg. Ein sehr gutes Beispiel sind die sog. Fatburner (wie das obskure Mittel L112). Indem sie chemisch Nahrungsfette binden, sorgen sie dafür, dass aus der Nahrung, mit der sie aufgenommen wurden, weniger Fett ins Blut kommt. Ob aber jemand abnimmt, hängt von so vielen weiteren Faktoren ab wie der Frage, was der Mensch denn sonst noch so isst, wie er sich bewegt und was ihn zum Essen treibt, dass es lächerlich ist, den Wirkungen der chemischen Fettbindung im Darm nachzugehen.

Viele Arzneimittel werden nach solchen bloß monokausal bestimmten Studienansätzen  amtlich zugelassen. Wenn eine Wirksubstanz irgendwie lindernd auf Symptome von Krankheiten einwirkt und die zwangsläufigen Nebenwirkungen nicht überwiegen, werden sie schon zur Verbreitung durch die Werbung und zum Verkauf freigegeben.

Teilergebnisse allein reichen aber niemals aus, um sicher sagen zu können, dass Produkte wirklich hilfreich sind. Wenn man mehr nicht in Händen hat, lohnt es sich nicht alle praktischen Erfahrungen im Umgang mit Gesundheitsprodukten für unwissenschaftlich zu erklären. Ganz im Gegenteil: Erfahrene Therapeuten berichten immer wieder glaubhaft über Heilerfolge mit Produkten, die nicht wissenschaftlich getestet sind. Dem Anspruch der Standardmedizin, dass alle Gesundheitsprodukte, die keine Arzneimittel sind, vor ihrer Nutzung ergebnisbasierten Doppelblindstudien durchlaufen müssten, ist vielmehr entgegen zu halten, dass da wo die herkömmliche Medizin wissenschaftlich nicht wirklich Sinnvolles zu bieten hat, die Alternativen dazu nicht einfach abgwürgt werden dürfen, s. dazu auch meinen Beitrag http://www.essenspausen.com/homoeopathie-ist-auch-eine-verschreibungsmedizin/.

Der heutige Stand der Sache ist der, dass Therapeuten zwar frei sind, jedwedes Mittel und jedwede Therapie zum Einsatz zu bringen, um Krankheiten vorzubeugen oder zu heilen. Gesundheitsprodukte, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel eingeschlossen, dürfen aber nicht mit ihrem möglichen Gesundheitswert beworben werden. Das führt dazu, dass selbst Ärzte und Apotheker nicht die Nutzung von Nahrungsmitteln propagieeren dürfen, wenn sie selbst irgendwie in den Verkauf von Lebenmitteln involviert sind. Verstehe das, wer will!

Ein einfaches Beispiel: Die Firma Aminas GmbH, die keinen Honig verkauft, lobte auf ihren Internetseiten den vorzüglichen inhaltsreichen Honig des Imkers Wolfangel aus dem Schwarzwald. Das OVG Münster verbot dem Unternehmen, über die möglichen gesundheitlichen Wirkungen dieses Honigs auch nur laut nachzudenken. Wer nämlich irgendein Lebensmittel verkauft, darf nach dieser Rechtsprechung auch nicht über gesundheitliche Wirkungen selbst eines ganz anderen Lebensmittel reden. Was für eine Logik!

S. dazu auch: http://www.essenspausen.com/ovg-muenster-traeger-des-stinkfruchtpreises/

 

 Der Fehlgebrauch der Logik in der Jurisprudenz

Unsere Gerichte erteilen auf Klage hin Urteile. Ob sie aber Recht erzeugen oder gerecht entscheiden, ist eine ganz andere Frage. Es ist ja leider nirgendwo geschrieben, was gut und böse ist oder was strafbar sein sollte. Daher ist der Satz richtig, dass erst das Gesetz das Verbrechen macht. Daran denkt man seltene als an den Grundsatz „nulla poena sine lege“, wonach es keine Strafe geben kann, wenn sie nicht gesetzlich bestimmt ist.

Denken Sie nur an die Millionen homosexuell veranlagter Männer, die vom Gesetzgeber und den Gerichten Tausende von Jahren lang verfolgt wurden. Es gab nie eine Logik, weshalb sie zu bestrafen waren oder weshalb lesbische Frauen nie verfolgt wurden (ein Glück auch: ein Unrecht weniger!). Schon qua Definition ist es keine Frage der Logik, was und wie rechtlich geregelt wird. Es entscheidet allein die Macht des Gesetzgebers. In der repräsentativen Demokratie liegt alle Macht bei den kraft Wählerauftrag mit der Gesetzgebung betrauten Volksvertretern, die – im Zweifel auch gegen den bekannten Willen und die wahren Interesen des Volkes- das alleinige Recht haben, ganz nach ihrem Gusto zu entscheiden. Mit Logik hat auch das das nichts zu tun.

Und doch hat die Rechtswissenschaft die Rechtspraxis mit einem Methodenwerk ausgestattet, der deutliche Zeichen einer konsequenten Logik trägt. Ich meine den geradezu patenten Weg der Subsumtion, den zu kennen sich auch für juristische Laien lohnt. Ich habe einige Jahre Lehrveranstaltungen an der Ruhr-Universität Bochum geben dürfen, auch Lehrveranstaltungen im Völkerrecht für Attachéanwärter im Auswärtigen Amt in Bonn (unter Genscher). Wichtiger als alles materielle Wissen, das ich weiter tragen konnte, war dieser simple Weg des juristischen Denkens wie ich ihn so klar wie nie sonst bei  Professor Dr. Uber in Münster vorexerziert bekam:

Die juristiche Logik zwingt den Rechtsanwender dazu, alle rechtlichen Regeln zu beachten, die in ihrem Zusammenwirken zur Annahme führen, dass eine vom Gesetzgeber gewollte Rechtsfolge eintritt. Das heißt, der Rechtsanwander muss alle Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Regeln überprüfen. Liegen sie vor, wendet er die Vorschriften an. Genau genommen kann man dabei kaum Fehler machen (es sei denn der Gesetzgeber hätte sich nicht klar genug ausgedrückt).

Solche vagen Aussagen wie im Gesundheitswesen, dass ein Mittel zugelassen wird, weil es irgendwie positiv mit der Lösung eines Gesundheitsproblems zu tun hat, gibt es in der Juristerei nicht. Der besonders komplizierte Tatbestand des Betruges beispielsweise ist noch nicht erfüllt, wenn einer lügt, sondern nur dann, wenn er einen anderen durch Täuschung so irreleitet, dass er auf schädliche Weise Vermögen verschiebt. Diebstahl ist nicht nur die Wegnahme, sondern auch die Beseitigung der Verfügung des Eigentümers über dessen Sache. Und nicht jeder Totschlag ist auch ein Mord.

 

Wer dieses Thema über die vorgenannten Aspekte hinaus vertiefen will, kann hier nachlesen:

http://www.essenspausen.com/zur-wissenschaftlichkeit-des-vorgehens/

http://www.essenspausen.com/kastrierte-wissenschaft/

http://www.essenspausen.com/wissenschaftliche-studien-nichts-als-betrug/